Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: März 2023
1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, die über die Onlineshops www.befirst.top abgeschlossen werden (nachfolgend je einzeln "Onlineshop" genannt). Beide Onlineshops werden von Haus Technologies betrieben
Haus Technologies behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version dieser AGB, welche für diese Bestellung nicht einseitig geändert werden können. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nicht anerkannt.
Das Angebot von Produkten und Dienstleistungen im Onlineshop, explizit auch im Rahmen des Händlerprogrammes (nachfolgend "Angebot" genannt), richtet sich ausschliesslich an eine Kundschaft mit Wohn- oder Firmensitz in der Schweiz oder Liechtenstein.
Lieferungen erfolgen ausschliesslich an Adressen in der Schweiz oder in Liechtenstein.
Das Angebot gilt, solange das Produkt über die Suchmaschine im Onlineshop auffindbar ist und/oder der Vorrat reicht.
Für alle Produkt-Bestellungen mit Erfordernis des Mindestalters von 18 Jahren (im Speziellen Alkohol und Tabakwaren) bestätigt die Kundschaft mit der Bestellung die Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen.
Bestellungen in nicht haushaltsüblichen Mengen können ohne Begründung abgelehnt werden.
2 Information
2.1 Produkt und Preis
Abbildungen von Produkten in Werbung, Prospekten, Onlineshop usw. dienen der Illustration und sind unverbindlich.
Alle im Onlineshop publizierten Verkaufspreise stellen Endpreise dar, die sämtliche Steuern (insb. MwSt.), allfällige vorgezogene Recyclinggebühren (vRG), Kosten für Verpackung/en, Lieferkosten und sämtliche weitere allfälligen Abgaben, Gebühren, oder Kosten enthalten. Davon ausgenommen ist einzig ein möglicher Mindermengenzuschlag, welcher von Haus Technologies erhoben wird. Zusätzlich zum Endpreis wird ein Mindermengenzuschlag in der Höhe von maximal CHF 9.00 erhoben, sofern bei einer Bestellung die Summe des Warenkorbs weniger als CHF 50.00 beträgt. Haus Technologies behaltet sich das Recht vor, die Preise der angebotenen Produkte und Dienstleistungen jederzeit zu ändern. Massgebend für das Zustandekommen des Kaufvertrags ist der Preis im Onlineshop zum Zeitpunkt der Bestellung.
Bestellt die Kundschaft bei einem Händler mit Sitz im Ausland, der nicht im Schweizer Mehrwertsteuerregister eingetragen ist, so ist die Kundschaft als Importeurin der vom Händler gelieferten Produkte Schuldnerin der Schweizer Einfuhrsteuer und allfälliger Zollabgaben. Die Kundschaft ermächtigt und beauftragt hiermit Haus Technologies (oder einen vonHaus Technologies damit beauftragten Dritten), die Einfuhrzollanmeldung der vom Händler gelieferten Produkte in der Schweiz im Namen und im Auftrag der Kundschaft vorzunehmen und die Schweizer Eingangsabgaben (Einfuhrsteuer und allfällige Zollabgaben) zu entrichten. Die zu erwartenden Schweizer Eingangsabgaben bezahlt die Kundschaft im Voraus an Haus Technologies zusammen mit dem Kaufpreis. Eine allfällige Differenz zu den effektiv angefallenen Schweizer Eingangsabgaben wird der Kundschaft erstattet. Haus Technologies stellt der Kundschaft einen Einfuhrabgabenbescheid in geeigneter Form zur Verfügung oder ermöglicht dessen elektronische Abrufbarkeit. Die Kundschaft hat Beanstandungen hinsichtlich des Einfuhrabgabenbescheids innert sieben (7) Arbeitstagen nach Erhalt bzw. Abrufbarkeit zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückgriff der Kundschaft auf Haus Technologies für allfällige Mängel des Einfuhrabgabenbescheids ausgeschlossen.
Bei Haus Technologies bestellte kostenpflichtige Zusatzleistungen wie beispielsweise Montage, Entsorgung, Garantieerweiterungen, Versicherungen usw. werden von Haus Technologies angeboten. Solche Zusatzleistungen werden im Warenkorb und auf der Rechnung separat aufgeführt.
2.2 Verfügbarkei t und Lieferzeit
Haus Technologies legt grossen Wert darauf, Verfügbarkeiten und Lieferzeiten im Onlineshop aktuell und genau anzugeben. Insbesondere aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen kann es jedoch bei Haus Technologies zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zur Verfügbarkeit und Lieferzeit sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern.
3 Vertragsabschluss
Die Produkte und Preise im Onlineshop gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der den Vertrag auflösenden Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe.
Der Kaufvertrag kommt für Produkte oder Dienstleistungen von Haus Technologies zustande, sobald die Kundschaft im Onlineshop, in einer der Filialen, per Telefon oder E-Mail ihre Bestellung aufgibt (nachfolgend "Kaufvertrag" genannt).
Das Eintreffen einer Online-Bestellung wird der Kundschaft mittels einer automatisch generierten Bestellbestätigung von Haus Technologies an die von ihr angegebene E-Mail-Adresse angezeigt. Der Erhalt der automatisch generierten Bestellungsbestätigung enthält keine Zusage, dass das Produkt auch tatsächlich geliefert werden kann. Sie zeigt der Kundschaft lediglich an, dass die abgegebene Bestellung beim Onlineshop eingetroffen und somit der Vertrag mit Haus Technologies unter der Bedingung der Liefermöglichkeit und der korrekten Preisangabe zustande gekommen ist.
4 Liefertermin
Mit der Bestellbestätigung wird der Kundschaft ein provisorischer Liefertermin mitgeteilt oder es wird mit der Kundschaft Kontakt aufgenommen und ein individueller Liefertermin vereinbart.
Kommt Haus Technologies in Lieferverzug, so steht der Kundschaft (ausser bei Spezialbestellungen) ab dem 30. Kalendertag seitdem ursprünglich angekündigten Liefertermin das Recht zu, vom Vertrag zurück zu treten. In diesem Fall erstattet Haus Technologies der Kundschaft bereits im Voraus bezahlte Beträge zurück. Darüberhinausgehende Ansprüche gegenüber Haus Technologies bestehen nicht.
5 Lieferung
Die Lieferadresse der Kundschaft muss in der Schweiz oder in Liechtenstein und per LKW gut erreichbar sein. Ist dies nicht der Fall, trägt die Kundschaft die allfälligen Zusatzkosten.
Nimmt die Kundschaft die bestellten Produkte am vereinbarten oder angezeigten Liefertermin nicht entgegen, kann Haus Technologies den Vertrag auflösen (stornieren) und der Kundschaft die entstandenen Lieferkosten und allfällige Wertverluste in Rechnung stellen.
6 Prüfpflicht
Die Kundschaft hat gelieferte oder abgeholte Produkte sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Lieferschäden zu prüfen.
Bei Speditionslieferungen ist ein allfälliger Lieferschaden auf dem Lieferschein zu vermerken.
Lieferschäden, Falsch- und unvollständige Lieferungen sind, auch für alle Produkte und Dienstleistungen an Haus Technologies innert 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Abholung respektive der Zustellung zu melden. . Ein solches Produkt darf die Kundschaft nicht in Betrieb nehmen. Sie hat es wie erhalten in der Originalverpackung aufzubewahren und den Instruktionen des geführten Rückgabe- und Retourenprozesses unter „Rückgabe, Reparaturen und Support“ im persönlichen Kundenkonto zu folgen.
7 Gewährleistung
7.1 Grundbestimmungen
Haus Technologies übernimmt während 2 Jahren nach der Lieferung die Garantie für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit des bestellten Produktes. Die Garantiedauer läuft ungeachtet der Erbringung allfälliger Garantieleistungen weiter. Haus Technologies kann die Garantie wahlweise durch
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kostenlose Reparatur (ursprüngliche Garantiefrist läuft auf gesamtem Produkten weiter);
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teilweisen oder vollständigen Ersatz durch ein gleichwertiges gebrauchtes Produkt. (bei Ersatz im 1. Jahr der Garantie läuft die ursprüngliche Garantiefrist weiter, bei Ersatz im 2. Jahr der Garantie beträgt die Garantiefrist 1 Jahr ab Zeitpunkt des Austausches);
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Ersatz durch ein neues Produkt durch Haus Technologies (neue Garantiefrist von 2 Jahren ab Ersatz)
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Gutschrift zum Tagespreis, (maximal den Verkaufspreis im Zeitpunkt der Bestellung); oder
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Minderung
erbringen.
Verschleissteile wie insbesondere Batterien, Akkus, Netzkabel, Adapter, Leuchtmittel sowie Softwareprobleme sind sowohl von Haus Technologies von der Garantie ausgenommen. Im Übrigen gelten die Haftungsausschlüsse gemäss Ziffer 8.
Bei Übergabe eines Datenträgers oder eines Produkts mit einem darin enthaltenen Datenspeicher an Haus Technologies muss in jedem Fall mit einem vollständigen Datenverlust gerechnet werden. Die Kundschaft ist selbst für eine ordentliche Datensicherung und den Schutz ihrer Daten verantwortlich. Für allfällige Datenverluste übernimmt Haus Technologies keine Haftung.
Haus Technologies kann der Kundschaft während der Prüfung des Garantieanspruchs nach freiem Ermessen ein Ersatzgerät / Austauschgerät zur Verfügung stellen (Austausch unter Vorbehalt). Dies erfolgt unter der (aufschiebenden) Bedingung, dass tatsächlich ein Garantiefall vorliegt. Somit erlangt die Kundschaft erst im Zeitpunkt der Garantiezusage durch Haus Technologies Eigentum am Ersatzprodukt. Bei Ablehnung eines Garantiefalls durch Haus Technologies kann die Kundschaft das Ersatzgerät zum Warenwert zum Zeitpunkt der Aushändigung erwerben, oder sie ist verpflichtet, das Ersatzgerät auf eigene Kosten zurückzusenden.
Alle weitergehenden und insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung werden ausgeschlossen.
8 Haftung und Haftungsausschluss
8.1 Haftung
Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haften Haus Technologies in keinem Fall für (i) leichte Fahrlässigkeit, (ii) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (iii) nicht realisierte Einsparungen, (iv) Schäden aus Lieferverzug sowie (v) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von Haus Technologies , sei dies vertraglich oder ausservertraglich.
Im Übrigen lehnt Haus Technologies die Haftung bei Vorliegen folgender Fälle ab:
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unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung, Einstellung oder Benutzung der Produkte;
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Einsatz inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile (z.B. Stromversorgung);
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unterlassene Wartung und/oder unsachgemässe Abänderung oder Reparatur der Produkte durch die Kundschaft oder einen Dritten;
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höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch Haus Technologies zu vertreten sind, und behördliche Anordnungen.
8.2. Haftungsbeschränkungen
Haus Technologies schliesst uneingeschränkt jede Haftung für Verluste bzw. Schäden irgendwelcher Art aus - sei es für direkte, indirekte oder Folgeschäden -, die sich aus der Benützung der bzw. des Zugriffs auf die Haus Technologies Websites oder aus Links zu Websites Dritter ergeben sollten. Haus Technologies garantiert nicht, dass die einzelnen Teile ihrer Website fehlerlos funktionieren. Zudem lehnt Haus Technologies jede Haftung für Manipulationen am EDV-System des Internet-Benutzers durch Unbefugte ab.
Weiterführende Informationen sind im Haftungsausschuss (Disclaimer) im Detail nachzulesen.
9 Zahlung
9.1 Zahlungsvarianten
Alle Zahlungsforderungen von Produkten und Dienstleistungen, welche über die Onlineshops von Haus Technologies gekauft werden, macht Haus Technologies direkt bei der Kundschaft geltend. Der Händler tritt mit Abschluss des Kaufvertrags die gesamte Zahlungsforderung, die im Rahmen des Kaufvertrags zwischen ihm und der Kundschaft entsteht, an Haus Technologies ab (Zession). Die Kundschaft nimmt diese Abtretung zur Kenntnis und ist verpflichtet, sämtliche Zahlungen ausschliesslich an Haus Technologies zu leisten.
Zahlungen müssen in Schweizer Franken geleistet werden.
Der Kundschaft stehen die als Zahlungsmittel im Onlineshop unter „Zahlungsoptionen“ angebotenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Die aktuellen Zahlungsmittelgebühren, welche gegebenenfalls von Haus Technologies erhoben werden, sind unter „Zahlungsoptionen“ ersichtlich und werden im Bestellprozess detailliert ausgewiesen.
Bei Zahlung mit Kreditkarte oder anderen Sofort-Zahlungsmitteln erfolgt die Belastung bei Bestellung.
Bei Vorauskasse erfolgt die Lieferung erst nach Eingang der Zahlung. Die Produkte im Zentrallager von Haus Technologies werden bis Ablauf der Zahlungsfrist von mindestens 11 Kalendertagen reserviert. Dies betrifft auch Produkte, welche zuerst extern bestellt, aber über unser Lager verarbeitet und verschickt werden. Bei Produkten, welche per Direktlieferung von einem Händler bzw. von einem externen Distributor an unsere Kundschaft zugestellt werden, erfolgt die externe Bestellung erst nach Zahlungseingang.
9.2 Zahlungsverzug
Kommt die Kundschaft ihrer Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, welche die Kundschaft Haus Technologies unter irgendeinem Titel schuldet, sofort (bei Vorauszahlung innert 8 Kalendertagen seit der 1. Mahnung) fällig und Haus Technologies kann diese sofort einfordern und weitere Lieferungen von Produkten an die Kundschaft einstellen.
Haus Technologies erhebt für die 2. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 5.– und für die 3. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 20.–. Bei erfolglosen Mahnungen können die Rechnungsbeträge an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma abgetreten werden. In diesem Fall kann zusätzlich ein effektiver Jahreszins von bis zu 15% auf dem geschuldeten Rechnungsbetrag ab Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt werden. Die mit dem Inkasso beauftragte Firma wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.
9.3 Eigentumsvorbehalt
Bestellte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung an Haus Technologies im Eigentum von Haus Technologies bzw. dem Händler. Haus Technologies bzw. der Händler ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von Haus Technologies nicht zulässig.
10 Änderung der Bestellung oder Stornierung
Bestellungen verpflichten die Kundschaft zur Abnahme der Produkte und Leistungen. Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen der Kundschaft kann Haus Technologies nach freiem Ermessen akzeptieren und eine Umtriebs-Entschädigung von 20% des stornierten Bestellwerts, mindestens aber CHF 60.–, sowie den allfälligen Wertverlust der stornierten Produkte seit deren Bestellung in Rechnung stellen.
Tritt nach einer Bestellung bzw. dem Vertragsabschluss gemäss Ziffer 3 eine (Teil-) Lieferunmöglichkeit (auflösende Bedingung) ein, wird die Kundschaft umgehend per E-Mail informiert. Falls die Kundschaft bereits bezahlt hat, wird ihr dieser Betrag zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird die Kundschaft von der Zahlungspflicht befreit. Weitere Ansprüche wegen Lieferverzug oder Ausfall der Lieferung sind ausgeschlossen.
11 Rückgabe von mängelfreier Ware
Unter den bei Rückgaberichtlinien aufgelisteten Bedingungen gewährt Haus Technologies das Recht auf Rückgabe der bestellten Produkte. Ob und wie lange die Kundschaft ein Produkt zurückgeben kann, ist auf der jeweiligen Produktseite unter «Rückgabe und Garantie» ersichtlich.
Die Kundschaft muss die Rückgabe der Produkte über das persönliche Kundenkonto bzw. unter der Rubrik „Rückgabe, Reparaturen und Support“ auf www.befirst.top anmelden und entsprechend der dort umschriebenen Anleitung zurücksenden. Die Produkte sind mit sämtlichem Zubehör in der Originalverpackung fachgerecht zu verpacken. Beschädigte Produkte werden nicht zurückgenommen bzw. werden dem Kunden vollständig in Rechnung gestellt.
Bei Übergabe eines Datenträgers oder eines Produkts mit einem darin enthaltenen Datenspeicher an Haus Technologies , muss in jedem Fall mit einem vollständigen Datenverlust gerechnet werden. Die Kundschaft ist selbst für eine ordentliche Datensicherung und den Schutz ihrer Daten verantwortlich. Für allfällige Datenverluste übernimmt Haus Technologies keine Haftung.
Macht die Kundschaft von ihrem Rückgaberecht Gebrauch, erstattet ihr Haus Technologies den gesamten Kaufpreis abzüglich des allenfalls bezahlten Mindermengenzuschlags und der in den Rückgaberichtlinien aufgeführten Rücksendekosten zurück. Bei Bekleidung und Schuhen ist die Rücksendung für die Kundschaft kostenlos.
Im Zusammenhang mit jeder Rückgabe von Produkten, bei denen die Einfuhrverzollung im Namen der Kundschaft stattgefunden hat, ermächtigt und beauftragt die Kundschaft Haus Technologies mit der Ausfuhrzollanmeldung der zurückgegebenen Produkte und Beantragung einer allfälligen Erstattung der Schweizer Eingangsabgaben im Namen und im Auftrag der Kundschaft. Sofern die Kundschaft die Einfuhrsteuer nicht oder nur teilweise als Vorsteuer abziehen konnte und die übrigen Voraussetzungen der Einfuhrsteuererstattung wegen Wiederausfuhr der bestellten Produkte vorliegen, erstattetHaus Technologies der Kundschaft die von ihr im Voraus bezahlte Einfuhrsteuer nach Erhalt des entsprechenden Betrages von der Eidgenössischen Zollverwaltung. Bei im Schweizer oder liechtensteinischen Mehrwertsteuerregister geführten Unternehmen ist der Nachweis der Nichtabziehbarkeit der Einfuhrsteuer durch entsprechende Bestätigung der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu führen.
Die Kundschaft sichert Haus Technologies in diesem Zusammenhang zu, dass die Angaben und Auflistung der zurückgegebenen Produkte gemäss dem von der Kundschaft im Rückgabeprozess generierten Retourenschein vollständig und zutreffend sind, und die Retourensendung tatsächlich die im Retourenschein bezeichneten Produkte enthält. Die Kundschaft hält Haus Technologies von sämtlichen Drittansprüchen, die im Zusammenhang mit einer durch die Kundschaft verursachten unvollständigen oder unrichtigen Zollanmeldung stehen, vollumfänglich schadlos. Haus Technologies steht das Recht zu, die Angaben der Kundschaft im Rahmen von Stichproben zu kontrollieren.
12 Reparatur ausserhalb der Gewährleistung
Die Kosten für eine Reparatur ausserhalb der Gewährleistung gemäss Ziffer 7 gehen zu Lasten des Kunden. Bei Geräten, welche keine feststellbaren Fehler aufweisen oder bei denen der Mangel nicht unter die Gewährleistung gemäss Ziffer 7 fällt, behalten sich Haus Technologies vor, die Kosten für die Prüfung des geltend gemachten Mangels sowie die Versandkosten der Kundschaft in Rechnung zu stellen.
15 Weitere Bestimmungen
15.1 Nicht zuordenbare Rücksendungen
Rücksendungen, die keiner Kundschaft zugeordnet oder der Kundschaft nicht retourniert werden können, werden sechs Monate von Haus Technologies aufbewahrt und dann entsorgt.
15.2 Nicht abgeholte oder nicht zustellbare Garantieware
Wird Ware, die im Zusammenhang mit der Gewährleistungserbringung gemäss Ziffer 7 steht, in den Filialen nicht innert sechs Monaten seit Versendung der Abholaufforderung an die Kundschaft abgeholt oder kann ihr die Ware nicht retourniert werden, so ist Haus Technologies berechtigt, über die Ware zu verfügen, insbesondere diese zu entsorgen.
15.3 Datenschutz
Für die Bearbeitung von Personendaten durch Haus Technologies gilt die Datenschutzerklärung.
15.4 Teilungültigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt.
15.5 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Haus Technologies und der Kundschaft unterstehen materiellem Schweizer Recht. Das Wiener Kaufrecht ist nicht anwendbar.
Es gelten folgende ausschliesslichen Gerichtstände:
Für sämtliche Ansprüche aus Kaufverträgen, in denen Haus Technologies Vertragspartei ist:
Für Klagen von Konsumentinnen und Konsumenten gilt ihr Wohnsitz oder Zürich als Gerichtsstand. In allen anderen Fällen ist Zürich ausschliesslicher Gerichtsstand.
Für sämtliche Ansprüche aus Kaufverträgen, in denen ein Händler mit Sitz in der Schweiz Vertragspartei ist:
Für Klagen von Konsumentinnen und Konsumenten gilt ihr Wohnsitz oder der Sitz des Händlers als Gerichtsstand. In allen anderen Fällen ist der Sitz des Händlers ausschliesslicher Gerichtsstand.
Für sämtliche Ansprüche aus Kaufverträgen, in denen ein Händler mit Sitz im Ausland Vertragspartei ist:
Gilt in allen Fällen immer der Wohnsitz/Sitz der Kundschaft als ausschliesslicher Gerichtsstand.
15.6 Urheberrechtlicher Hinweis
Sämtliche Rechte, namentlich Urheberrechte, an diesen AGB liegen bei Haus Technologies .
Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung oder anderweitige Verwendung ist untersagt und nur mit der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von Haus Technologies zulässig. Bei einem Verstoss gegen diese Vorgabe behält sich Haus Technologies sämtliche rechtlichen Schritte vor.