Lieferung

3 Vertragsabschluss

Die Produkte und Preise im Onlineshop gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der den Vertrag auflösenden Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe.

Der Kaufvertrag kommt für Produkte oder Dienstleistungen von Haus Technologies zustande, sobald die Kundschaft im Onlineshop, in einer der Filialen, per Telefon oder E-Mail ihre Bestellung aufgibt (nachfolgend "Kaufvertrag" genannt).

Das Eintreffen einer Online-Bestellung wird der Kundschaft mittels einer automatisch generierten Bestellbestätigung von Haus Technologies an die von ihr angegebene E-Mail-Adresse angezeigt. Der Erhalt der automatisch generierten Bestellungsbestätigung enthält keine Zusage, dass das Produkt auch tatsächlich geliefert werden kann. Sie zeigt der Kundschaft lediglich an, dass die abgegebene Bestellung beim Onlineshop eingetroffen und somit der Vertrag mit Haus Technologies unter der Bedingung der Liefermöglichkeit und der korrekten Preisangabe zustande gekommen ist.

4 Liefertermin

Mit der Bestellbestätigung wird der Kundschaft ein provisorischer Liefertermin mitgeteilt oder es wird mit der Kundschaft Kontakt aufgenommen und ein individueller Liefertermin vereinbart.

Kommt Haus Technologies in Lieferverzug, so steht der Kundschaft (ausser bei Spezialbestellungen) ab dem 30. Kalendertag seitdem ursprünglich angekündigten Liefertermin das Recht zu, vom Vertrag zurück zu treten. In diesem Fall erstattet Haus Technologies  der Kundschaft bereits im Voraus bezahlte Beträge zurück. Darüberhinausgehende Ansprüche gegenüber Haus Technologies bestehen nicht.

5 Lieferung

Die Lieferadresse der Kundschaft muss in der Schweiz oder in Liechtenstein und per LKW gut erreichbar sein. Ist dies nicht der Fall, trägt die Kundschaft die allfälligen Zusatzkosten.

Nimmt die Kundschaft die bestellten Produkte am vereinbarten oder angezeigten Liefertermin nicht entgegen, kann Haus Technologies den Vertrag auflösen (stornieren) und der Kundschaft die entstandenen Lieferkosten und allfällige Wertverluste in Rechnung stellen.



6 Prüfpflicht

Die Kundschaft hat gelieferte oder abgeholte Produkte sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Lieferschäden zu prüfen.

Bei Speditionslieferungen ist ein allfälliger Lieferschaden auf dem Lieferschein zu vermerken.

Lieferschäden, Falsch- und unvollständige Lieferungen sind, auch für alle Produkte und Dienstleistungen an Haus Technologies innert 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Abholung respektive der Zustellung zu melden. . Ein solches Produkt darf die Kundschaft nicht in Betrieb nehmen. Sie hat es wie erhalten in der Originalverpackung aufzubewahren und den Instruktionen des geführten Rückgabe- und Retourenprozesses unter „Rückgabe, Reparaturen und Support“ im persönlichen Kundenkonto zu folgen.